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Batterieverordnung




Informationen zur Batterieverodnung - BattV

Nach § 12 BattV (Batterieverordnung) weisen wir darauf hin, das Sie gesetzlich
verpflichtet sind gebrauchte Batterien und Akkumulatoren sorgfältig zu entsorgen und
sie nicht in den Hausmüll zu geben. Sie können Batterien nach Gebrauch in unserer
Verkaufsstelle, in deren unmittelbarer Nähe oder bei einem entsprechenden
Entsorgungsbetrieb(z.B. kommunale Sammelstelle oder im Handel) unentgeltlich
zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post in einem ausreichend frankierten
Umschlag an uns zurücksenden.

Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit einem der beiden nachstehenden
Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen.
Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur
Kennzeichnung Verpflichtete. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung.


In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls.

Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.






















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